Willkommen beim Reichsgewerbeamt
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Das Reichsgewerbeamt und das staatliche Reichsgewerbe.
Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbständige, öffentlich erkennbare, eingerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit.
Ausnahme: Freie Berufe, gemäß geltendem Gesetz. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-2211281-nr2-verordnung-freiberufe-freiberuflergesetz/
Beim Reichsgewerbeamt erhalten Sie die Möglichkeit:
- Ihr bisheriges nicht staatliches BRD-Gewerbe (Beweis: auch UPIK bei dun&bradstreet) staatlich und reichsrechtlich zu legalisieren, indem Sie Ihr bisheriges Gewerbe nach der einzig geltenden Gewerbeordnung als Reichsgewerbe um- oder anmelden bzw.
- ein völlig neues Gewerbe im Deutschen Reich anmelden und dieses dem System nur melden, wenn Sie dazu genötigt werden.
Hierzu benötigen Sie
mit der Beantragung des Reichs-Personenausweises wird kostenlos die Eintragung in das Personenstandregister des Deutschen Reichs durchgeführt
Zusätzliche Erklärung: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/personenstandsregister-deutschland-des-deutschen-reiches/den Nachweis, daß Sie das Gewerbe ausüben können (ein Meisterbrief ist nicht zwingend notwendig)
die Gewerbeanmeldung der BRD, wenn dies legalisiert werden soll
die Reichsgewerbeanmeldung, ausgefüllt und unterzeichnet
Die gesamten Unterlagen schicken Sie bitte an uns Reichsgewerbeamt (ist der schnellere Weg)
oder an folgende Postfachadresse:
SdI Lorenz
RGewerbeamt
Postfach 390124
14091 Berlin
Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung Ihres Reichsgewerbes eine Gewerbeerlaubnis mit Siegel und Unterschrift.
Damit ist die Anmeldung gesetzlich verbindlich und legitim ist.
Nachfolgend weiter ausführlichere Informationen
Reichssteuergesetz, Mehrwertsteuergesetz (10 von Hundert der Erlöse)
Steuermeldungen gehen an das Reichsschatzamt. (Einkommensteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer außer Kraft)
Eine Bestätigung über die Zahlung von Mehrwertsteuer werden Sie automatisch vom Reichsschatzamt erhalten.
Zitat: Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet, soweit die Geschäftsfähigkeit vorliegt und nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Wer gegenwärtig zum Betriebe eines Gewerbes berechtigt ist, kann ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen dieses Gesetzes nicht genügt. Dies gilt insbesondere auch für ausländische Gewerbe.
1.a) Beginn der angemeldeten Tätigkeit, entweder neues Datum oder;2.b) das Datum, an dem Sie das BRD-Gewerbe angemeldet hatten3.c) Bitte dem Gewerbe auch eine Bezeichnung, einen Namen erteilen.
Ihr BRD-Gewerbe ist nun ein Subunternehmen des vorgeschalteten Hauptgewerbes und untersteht automatisch auch dem Rechtskreis des Deutschen Reiches. Dieses Gewerbe muß auch nicht abgemeldet werden, da:
a) Sie das Subunternehmen zur Handlungsfähigkeit im BRD-System benötigen;b) die sogenannten Finanzbehörden der BRD nur noch auf den Teil ihres Subunternehmens Zugriffsrechte haben, die sie den BRD-Behörden gestatten;c) auf Ihr Hauptunternehmen die BRD-Behörden keinen legalen Zugriff haben;
Die Neuorganisation ihres neuen oder fortgeführten Gewerbes teilen sie der für das Subunternehmen verantwortlichen „BRD-Behörde“, „BRD-Gemeindeunternehmung“, ggf. Steuerberatung mit. Bitte keine Rechtfertigungen oder Beschreibungen, sondern einfach nur den Sachstand mitteilen. Sollte ein Steuerberater oder ein sogenanntes BRD-Amt diese Entscheidung ablehnen, so bedanken sie sich und akzeptieren es, da Staatenlose keinerlei Recht haben, allerdings gemäß StGB strafrechtlich verfolgt werden.Sie sollten wissen, daß Sie von ihren bisherigen Steuerberatern belogen und betrogen wurden, denn die Steuerberater haften zu 100% für die Abgabe der Steuerunterlagen und auch für eventuelle Nachzahlungen oder Neuabgaben. Diese 100% Haftung ist der Hauptgrund, warum man Sie über Jahrzehnte an der Nase herumgeführt hat und Sie zwingt, Steuerzahlungen unter dem Aspekt der Schenkung zu leisten.
Sie haben eventuell eine zweite Buchführung zu führen, in der sie klar und deutlich zwischen dem Subunternehmen und dem Hauptunternehmen zu unterscheiden haben. Diese zweite Buchführung dient nur Ihrer Sicherheit vor Willkür- und Gewaltakten der Institution aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Für die zweite Buchführung genügt die einfache Kameralistik, denn ein ehrbarer Kaufmann verzichtet auf Bilanzverlängerungen.
Die tatsächlichen gesetzlichen Mehrwertsteuern (RGBl-1008145-Nr31) werden in Höhe von 10 von Hundert des Erlöses erhoben. Diese sind auszuweisen, zu erheben und separat an einem sicheren Ort zu verwalten.
a) die Verwaltung der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegt in Ihrer Haftung;b) Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer haben Sie unaufgefordert an die Reichskasse des Deutschen Reiches zu verbuchen.c) Die Erhebung durch den Staat erfolgt, in der Übergangsphase individuell über vereidigte Volks- Büros, Standesbeamte oder Steuerverwalter;
Eine Einkommensteuer (RGBl-1106291-Nr11) im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht. Wollen sie sich diesbezüglich in der BRD-Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.
Eine Gewerbesteuer (RGBl-1701131-Nr02) im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht, wollen sie sich diesbezüglich in der BRD Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches gilt die Produkt- und Produzentenhaftung, auch für Firmen und deren Produkte aus dem Ausland. Jedes Unternehmen welches gegen dieses Gesetz verstößt, wird strafrechtlich verfolgt, ohne Rücksicht auf Namen oder Firmengröße.
Sie als Reichs- und Staatsangehöriger sind wie gewohnt, nach geltendem Recht in der vollen Haftung, für alles was sie tun resp. auch für alles was sie unterlassen. Im Rechtskreis des Deutschen Reiches werden Sie erstmals auch Rechte erhalten, die es nun gilt zu wahren und zu fordern.
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, hat jedes Unternehmen die Pflicht und Verantwortung, sich so zu verhalten, daß eine Konkurs so gut wie nicht möglich ist.
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, werden alle Geschäfte, die über Spekulationen an den Börsen, durch Aktiengesellschaften, Banken, Häusermakler, Börsenmakler und Versicherungsgesellschaften abgewickelt werden, eine große Bereinigung erfahren, damit die wahren Werte des Lebens auf diesem Planeten allen zu Gute kommen.
Menschen, die im Rechtskreis der Heimat der Deutschen leben wollen, haben die Kultur, die Tugenden und Werte des wahren Deutschen Volkes achten. Es gibt kein auserwähltes Volk und keine ausländische Organisation, die in Deutschland irgendwelche Vorrechte hat. Ausländische Religionen, Traditionen, Kulturen, die zum Nachteil des Deutschen Volkes eingebürgert werden sollen, sind verboten. Vereine und Religionen werden nicht mehr durch den Staat gefördert.