Reichsgewerbe
Zitat: Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet, soweit die Geschäftsfähigkeit vorliegt und nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Wer gegenwärtig zum Betriebe eines Gewerbes berechtigt ist, kann ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen dieses Gesetzes nicht genügt. Dies gilt insbesondere auch für ausländische Gewerbe.
Vom BRD-Subunternehmen zum ReichsgewerbeMit der Anmeldung Ihres bisherigen BRD- oder EU-Gewerbes, als Reichsgewerbe gemäß der rechtskräftigen Reichsgewerbeordnung, gilt ihr bisheriges BRD-Gewerbe als ein Subunternehmen des gleichnamigen Hauptunternehmens. Mit dem Ausstelldatum Ihres Reichsgewerbes unterliegt nun das BRD-Gewerbe den Vorschriften, den AGBs und den Gesetzen, mit denen sich das Hauptunternehmen legitimiert und auch betrieben wird.Der Verein Justitia Deutschland (www.justitia-deutschland.org) tritt für Ihr Recht, als Reichs- und Staatsangehöriger, ein.Kurzerklärung:Ein Subunternehmen erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines Hauptunternehmens die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung. Das Subunternehmen ist rechtlich selbständig und in der Art und Weise, wie es seinen Vertrag erfüllt, frei. Nicht als Nachunternehmen bezeichnet werden Lieferanten oder Unterlieferanten, die also aufgrund eines Kaufvertrages tätig werden.Informationen aus dem Reichsgewerbeamt bzw. Reichswirtschaftsamt„Die Schritte“Schritt 01: Rechts- und GeschäftsfähigkeitSchritt 02: Anmeldung1.a) Beginn der angemeldeten Tätigkeit, entweder neues Datum oder;2.b) das Datum, an dem Sie das BRD-Gewerbe angemeldet hatten3.c) Bitte dem Gewerbe auch eine Bezeichnung, einen Namen erteilen.Schritt 03: ReichsgewerbeSchritt 04: SubunternehmenIhr BRD-Gewerbe ist nun ein Subunternehmen des vorgeschalteten Hauptgewerbes und untersteht automatisch auch dem Rechtskreis des Deutschen Reiches. Dieses Gewerbe muß auch nicht abgemeldet werden, da:a) Sie das Subunternehmen zur Handlungsfähigkeit im BRD-System benötigen;b) die sogenannten Finanzbehörden der BRD nur noch auf den Teil ihres Subunternehmens Zugriffsrechte haben, die sie den BRD-Behörden gestatten;c) auf Ihr Hauptunternehmen die BRD-Behörden keinen legalen Zugriff haben;Schritt 05: NeuorganisationDie Neuorganisation ihres neuen oder fortgeführten Gewerbes teilen sie der für das Subunternehmen verantwortlichen „BRD-Behörde“, „BRD-Gemeindeunternehmung“, ggf. Steuerberatung mit. Bitte keine Rechtfertigungen oder Beschreibungen, sondern einfach nur den Sachstand mitteilen. Sollte ein Steuerberater oder ein sogenanntes BRD-Amt diese Entscheidung ablehnen, so bedanken sie sich und akzeptieren es, da Staatenlose keinerlei Recht haben, allerdings gemäß StGB strafrechtlich verfolgt werden.Sie sollten wissen, daß Sie von ihren bisherigen Steuerberatern belogen und betrogen wurden, denn die Steuerberater haften zu 100% für die Abgabe der Steuerunterlagen und auch für eventuelle Nachzahlungen oder Neuabgaben. Diese 100% Haftung ist der Hauptgrund, warum man Sie über Jahrzehnte an der Nase herumgeführt hat und Sie zwingt, Steuerzahlungen unter dem Aspekt der Schenkung zu leisten.Schritt 06: BuchführungSie haben eventuell eine zweite Buchführung zu führen, in der sie klar und deutlich zwischen dem Subunternehmen und dem Hauptunternehmen zu unterscheiden haben. Diese zweite Buchführung dient nur Ihrer Sicherheit vor Willkür- und Gewaltakten der Institution aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Für die zweite Buchführung genügt die einfache Kameralistik, denn ein ehrbarer Kaufmann verzichtet auf Bilanzverlängerungen.Schritt 07: MehrwertsteuerDie tatsächlichen gesetzlichen Mehrwertsteuern (RGBl-1008145-Nr31) werden in Höhe von 10 von Hundert des Erlöses erhoben. Diese sind auszuweisen, zu erheben und separat an einem sicheren Ort zu verwalten.
a) die Verwaltung der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegt in Ihrer Haftung;b) Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer haben Sie unaufgefordert an die Reichskasse des Deutschen Reiches zu verbuchen.c) Die Erhebung durch den Staat erfolgt, in der Übergangsphase individuell über vereidigte Volks- Büros, Standesbeamte oder Steuerverwalter;Schritt 08: EinkommensteuerEine Einkommensteuer (RGBl-1106291-Nr11) im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht. Wollen sie sich diesbezüglich in der BRD-Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.Schritt 09: GewerbesteuerEine Gewerbesteuer (RGBl-1701131-Nr02) im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht, wollen sie sich diesbezüglich in der BRD Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.Schritt 10: Produkt- und ProduzentenhaftungIm Rechtskreis des Deutschen Reiches gilt die Produkt- und Produzentenhaftung, auch für Firmen und deren Produkte aus dem Ausland. Jedes Unternehmen welches gegen dieses Gesetz verstößt, wird strafrechtlich verfolgt, ohne Rücksicht auf Namen oder Firmengröße.Schritt 11: HaftungSie als Reichs- und Staatsangehöriger sind wie gewohnt, nach geltendem Recht in der vollen Haftung, für alles was sie tun resp. auch für alles was sie unterlassen. Im Rechtskreis des Deutschen Reiches werden Sie erstmals auch Rechte erhalten, die es nun gilt zu wahren und zu fordern.Schritt 12: GewinnIm Rechtskreis des Deutschen Reiches, hat jedes Unternehmen die Pflicht und Verantwortung, sich so zu verhalten, daß eine Konkurs so gut wie nicht möglich ist.Schritt 13: BereinigungIm Rechtskreis des Deutschen Reiches, werden alle Geschäfte, die über Spekulationen an den Börsen, durch Aktiengesellschaften, Banken, Häusermakler, Börsenmakler und Versicherungsgesellschaften abgewickelt werden, eine große Bereinigung erfahren, damit die wahren Werte des Lebens auf diesem Planeten allen zu Gute kommen.Schritt 14: Die Werte des wahren Deutschen VolkesMenschen, die im Rechtskreis der Heimat der Deutschen leben wollen, haben die Kultur, die Tugenden und Werte des wahren Deutschen Volkes achten. Es gibt kein auserwähltes Volk und keine ausländische Organisation, die in Deutschland irgendwelche Vorrechte hat. Ausländische Religionen, Traditionen, Kulturen, die zum Nachteil des Deutschen Volkes eingebürgert werden sollen, sind verboten. Vereine und Religionen werden nicht mehr durch den Staat gefördert.