Dokumente des Deutschen Reiches

Kurzfassung: Ab 2008 distanzieren wir uns offenkundig von Reichsbürgern, deren Verschwörungstheorien, Handlungen und Unterstellungen, denn wir sind Reichs- und Staatsangehörige nach dem RuStaG 1913.

Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß „Bundesverfassungsgericht“-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland nach 1990) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit und ist seit dem Jahr 2008 begrenzt handlungsfähig. Unser Ziel ist ein modernes, souveränes Deutschland im Einklang mit allen Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nicht verhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten im Deutschen Reich.
Sie interessieren sich für die staatlichen Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die jeweiligen Vorschriften zu den Dokumenten:

(ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Zu den Seiten unserer staatlichen Dokumente Anträge in pdf
Antrag zur Eintragung ins Personenstandsregister
(Grundvoraussetzung für die Reichs- und Staatsangehörigkeit)
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Den Antrag für die Eintragung ins Reichsregister (EPSRA) erhalten Sie hier
Näheres zum Ausweis für Schutzbedürftige erfahren Sie unter:
https://www.dramt.de/Dokumente/Schutzausweis-fuer-Heimatdeutsche/Menschenrecht-Heimatrecht.pdf

Ausweis für Schutzbedürftige Deutsche (entworfen für die auf dem Weg befindlichen Deutschen, die für einen amtlichen Personenausweis noch nicht die richtige Motivation haben, jedoch sich vom System der BRD und EU distanzieren.)

Kurzerklärung: Menschenrecht-Heimatrecht

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Den Antrag für den Ausweis für
Schutzbedürftige erhalten Sie hier
Näheres zum Reichs-Personenausweis erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/personenausweis

Reichs-Personenausweis (wichtigstes Dokument,
um die Fahrerlaubnis und weiterer Dokumente erwerben zu können)

Ablaufdatum entfällt.
Es obliegt jedem selbst ob sein Ausweis den aktuellen Ansprüchen entspricht.

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Den Antrag für den RPA erhalten Sie hier
Näheres zur Reichs-Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/reichsangehoerigkeitsurkunde

Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (BuStaU+RuStaU)

 

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Den Antrag für die RuSta-Urkunde erhalten Sie hier
Näheres zur Reichs-Fahrerlaubnis erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/fahrerlaubnis

Reichs-Fahrerlaubnis

Achtung: Sollte ein Verfahren wegen „Führer“schein-Entzug oder – Sperre vorliegen, so lehnen wir die Ausstellung der Reichs-Fahrerlaubnis während des Verfahrens ab.

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Den Antrag für die Reichs-Faherlaubnis erhalten Sie hier
Reichs-Reisepaß bis auf weiteres nicht verfügbar. RRP
Näheres zur Entlassungsurkunde erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/entlassungsurkunde

Entlassungsurkunde

 

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Den Antrag
für die Entlassungs-Urkunde erhalten Sie hier
Näheres zum Staatsangehörigkeitsausweis erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/reichsangehoerigkeitsurkunde

Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Begriff der Fremdregierung und wird staatlich als Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde geführt.

 

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Den Antrag für die Reichs- und Staatsangehörigkeits-Urkunde (RuStaU) erhalten Sie hier
Näheres zum Reichs-Gewerbe erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/reichsgewerbe/

 

Reichsgewerbe (normal)

Freies Reichsgewerbe

 

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Den Antrag für das Reichsgewerbe erhalten Sie hier
Und hier der Antrag für das Freie Gewerbe
Sie haben weitere Fragen, dann haben Sie hier die Möglichkeit
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Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente
Näheres zur Personenstandsregister-Urkunde erfahren Sie unter:

Personenstandsurkunde  (Reichs- und Staatsangehörige können diese, absofort hier bestellen

 

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Für diese Personenstands-Urkunde reicht eine einfache Beantragung, Voraussetzung ist die

 

Registereintragung

Näheres zum Reichs-Führungszeugnis erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/fuehrungszeugnis/

Führungszeugnis

 

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Für das Führungszeugnis reicht eine einfache Beantragung, Voraussetzung ist die Registereintragung
Näheres zur Reichs-Geburtsurkunde erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/geburtsurkunde-staatlich/

Geburtsurkunde

 

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Den Antrag für eine Reichs-Geburtsurkunde (GebU) erhalten Sie hier
Näheres zur Ehe- und Heiratsurkunde erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/heiratsurkunde-staatlich/

Heirats- bzw. Ehe-Urkunde

 

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Den Antrag für die Ehe-Urkunde (EheU) erhalten Sie hier
Sterbeurkunde werden aus hoheitlichen Gründen noch nicht ausgestellt SterbU

Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.

Die Kosten und Antragsformulare können Sie über unseren Shop https://www.reichsdruckerei.de/shop/ ermitteln. Das „BRD-Ade-Paket“ beinhaltet alle aktuellen Anträge, wichtige Rechtsmittel und Antworten zur Legitimation.

Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,

(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

zuzüglich legen Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder dem Antrag bei.

Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde

ein Lichtbild
Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass

Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine


Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,

(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

zuzüglich legen Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder dem Antrag bei.

Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen

Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument

Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde

ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung)

Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass

Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zu normalen Tageszeiten an unsere jeweiligen Volks-Büros, an die Druckerei oder an die Zentrale.

ePost-Adresse: zentrale@reichsamt.info
ePost-Adresse: zentrale@reichsamt-des-innern.de
ePost-Adresse: verwaltung@dramt.de



Behörde Reichsgewerbeamt

Zuständigkeit des Reichsgewerbeamts

Das Reichsgewerbeamt ist eine der wichtigsten Behörden, wenn man sich selbständig macht. In den meisten Fällen bringt eine Unternehmensgründung auch eine Meldung beim Reichsgewerbeamt mit sich. Es steht als oberste Reichsbehörde über alle Gewerbeämter und ist mit einem Staatssekretär besetzt.

Aufgaben des Reichsgewerbeamts

Das Reichsgewerbeamt ist für alle Selbständigen wichtig, die ein Gewerbe betreiben. Dort wird die Gewerbeanmeldung erteilt und ein Eintrag in das Gewerberegister vorgenommen. Dadurch ist das Reichsgewerbeamt auch die richtige Anlaufstelle, wenn man Informationen zu gewerblichen Tätigkeiten braucht.

Wenn man ein Gewerbe gründet, können viele Fragen offen sein. Das Reichsgewerbeamt ist da, um diese Fragen zu beantworten. Der Gewerbeschein wird nur dann ausgestellt, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Das Reichsgewerbeamt informiert darüber, welche Voraussetzungen das sind.

Das Reichsgewerbeamt ist in mehrere Aufgaben gegliedert. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Anmeldung eines Gewerbes
  • Weiterverarbeitung einer Gewerbeanmeldung
  • Einhaltung der Gewerbeordnung
  • Beratungen zu den Verordnungen der einzelnen Gewerbe
  • Ausstellen von Dokumenten für Gewerbeerlaubnisse und Konzessionen
  • Auskunft über Daten aus dem Gewerberegister (diese Auskunft gibt es allerdings nur, wenn ein begründetes Interesse vorliegt; das
  • Gewerberegister ist also kein öffentliches Register)
  • Verlängerung von Gewerbescheinen
  • Abmeldung von Gewerben
  • Überwachung im Sinne des Reichsgewerbeaufsichtsamtes (§ 139b RGWO)
  • Übermittlung von Daten an Behörden und dem Reichsschatzamt

Darüber hinaus ist das Reichsgewerbeamt häufig auch ein wichtiger Bestandteil der Kommunen (sobald diese nach Reichsrecht handlungsfähig sind) und organisiert beispielsweise Volksfeste oder Wochenmärkte mit. Der Zusammenhang mag auf den ersten Blick nicht ersichtlich sein, wird aber klar, wenn man bedenkt, daß Marktstände ein Gewerbe sind.

Diese Unterlagen sind wichtig

Für die Gewerbeanmeldung benötigt man einige Unterlagen, die beim Gewerbeamt vorgelegt werden müssen. Das sind die Folgenden:

  • Reichs-Personenausweis
  • ein Auszug aus dem aktuellen Handelsregister
  • Kopie des BRD-Gewerbe
  • das Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Reichsgewerbeanmeldung
  • Freiberufleranmeldung
  • einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung (sofern es sich bei der Gewerbeanmeldung um eine juristische
  • Person wie beispielsweise eine GmbH handelt)

Es benachrichtigt bei erfolgreicher Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Gewerberegister einige Ämter und Behörden. Das nimmt Ihnen bei der Gewerbeanmeldung einiges an Arbeit ab.

An diese Ämter und Behörden werden die Informationen übermittelt:

Die Informationen werden von den entsprechenden Ämtern verarbeitet. Das Reichsschatzamt beispielsweise benötigt die Informationen für die richtige Besteuerung des Unternehmens.

Welches Gewerbeamt ist zuständig?

Innerhalb von Deutschland sind die grundsätzlichen Regelungen für Gewerbetreibende gleich. Das Landesrecht der Bundesstaaten wurde durch Reichsrecht vereinheitlicht und ausgesetzt, bis die einzelnen Bundesglieder wieder handlungsfähig eingerichtet sind. Darüber hinaus können auch noch regionale Vorgaben eine Bewandtnis haben.

Die Reichsgewerbeanmeldung und die Freiberufleranmeldung kann über ein Online-Formular vorgenommen werden, jedoch auch über den Postweg. Näheres erfahren Sie in der Deutschen Reichsdruckerei.

Sobald die Gemeinden und Kommunen ihre Tätigkeit gemäß der Reichsgemeindeverfassung aufgenommen haben, werden vor Ort die Gewerbeämter eingerichtet.

Zustand im Vereinigten Wirtschaftsgebiet

Jedem Gewerbetreibenden, der sein Gewerbe bei der BRD angemeldet hat, darf klar werden, daß er kein staatliches Gewerbe betreibt wie es in der BRD-Praxis vorgetäuscht wird, sondern ein Subunternehmen der BRD, bzw. des Vereinigten Wirtschaftsgebietes betreibt, und somit alle Regeln und Steuervorgaben der BRD-Körperschaften anzuerkennen hat.

Der Status eines Subunternehmen der BRD-Körperschaften wird geändert, wenn man das bisherige BRD-Gewerbe nach der einzig geltenden Gewerbeordnung, bzw. Reichsgewerbeordnung als Reichsgewerbe, an- oder ummeldet.

Nach folgen sehen sie den Gewerbeantrag nach Reichsrecht

Ihr Weg als Unternehmer in die Souveränität und in ein würdevolleres Leben oder
das Handbuch für geschäftsfähige Unternehmer

Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

Sobald die Gemeinden und Kommunen ihre Tätigkeit gemäß der Reichsgemeindeverfassung aufgenommen haben, werden vor Ort die Gewerbeämter eingerichtet.

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichsamt des Innern




Reichsgewerbe

Zitat: Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet, soweit die Geschäftsfähigkeit vorliegt und nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Wer gegenwärtig zum Betriebe eines Gewerbes berechtigt ist, kann ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen dieses Gesetzes nicht genügt. Dies gilt insbesondere auch für ausländische Gewerbe.


Vom BRD-Subunternehmen zum Reichsgewerbe
Mit der Anmeldung Ihres bisherigen BRD- oder EU-Gewerbes, als Reichsgewerbe gemäß der rechtskräftigen Reichsgewerbeordnung, gilt ihr bisheriges BRD-Gewerbe als ein Subunternehmen des gleichnamigen Hauptunternehmens. Mit dem Ausstelldatum Ihres Reichsgewerbes unterliegt nun das BRD-Gewerbe den Vorschriften, den AGBs und den Gesetzen, mit denen sich das Hauptunternehmen legitimiert und auch betrieben wird.
 
Der Verein Justitia Deutschland (www.justitia-deutschland.org) tritt für Ihr Recht, als Reichs- und Staatsangehöriger, ein.
Kurzerklärung:
Ein Subunternehmen erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines Hauptunternehmens die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung. Das Subunternehmen ist rechtlich selbständig und in der Art und Weise, wie es seinen Vertrag erfüllt, frei. Nicht als Nachunternehmen bezeichnet werden Lieferanten oder Unterlieferanten, die also aufgrund eines Kaufvertrages tätig werden.
Informationen aus dem Reichsgewerbeamt bzw. Reichswirtschaftsamt
„Die Schritte“
Schritt 01: Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Schritt 02: Anmeldung
1.a) Beginn der angemeldeten Tätigkeit, entweder neues Datum oder;
2.b) das Datum, an dem Sie das BRD-Gewerbe angemeldet hatten
3.c) Bitte dem Gewerbe auch eine Bezeichnung, einen Namen erteilen.
Schritt 03: Reichsgewerbe
Schritt 04: Subunternehmen
Ihr BRD-Gewerbe ist nun ein Subunternehmen des vorgeschalteten Hauptgewerbes und untersteht automatisch auch dem Rechtskreis des Deutschen Reiches. Dieses Gewerbe muß auch nicht abgemeldet werden, da:
a) Sie das Subunternehmen zur Handlungsfähigkeit im BRD-System benötigen;
b) die sogenannten Finanzbehörden der BRD nur noch auf den Teil ihres Subunternehmens Zugriffsrechte haben, die sie den BRD-Behörden gestatten;
c) auf Ihr Hauptunternehmen die BRD-Behörden keinen legalen Zugriff haben;
Schritt 05: Neuorganisation
Die Neuorganisation ihres neuen oder fortgeführten Gewerbes teilen sie der für das Subunternehmen verantwortlichen „BRD-Behörde“, „BRD-Gemeindeunternehmung“, ggf. Steuerberatung mit. Bitte keine Rechtfertigungen oder Beschreibungen, sondern einfach nur den Sachstand mitteilen. Sollte ein Steuerberater oder ein sogenanntes BRD-Amt diese Entscheidung ablehnen, so bedanken sie sich und akzeptieren es, da Staatenlose keinerlei Recht haben, allerdings gemäß StGB strafrechtlich verfolgt werden.
Sie sollten wissen, daß Sie von ihren bisherigen Steuerberatern belogen und betrogen wurden, denn die Steuerberater haften zu 100% für die Abgabe der Steuerunterlagen und auch für eventuelle Nachzahlungen oder Neuabgaben. Diese 100% Haftung ist der Hauptgrund, warum man Sie über Jahrzehnte an der Nase herumgeführt hat und Sie zwingt, Steuerzahlungen unter dem Aspekt der Schenkung zu leisten.
Schritt 06: Buchführung
Sie haben eventuell eine zweite Buchführung zu führen, in der sie klar und deutlich zwischen dem Subunternehmen und dem Hauptunternehmen zu unterscheiden haben. Diese zweite Buchführung dient nur Ihrer Sicherheit vor Willkür- und Gewaltakten der Institution aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Für die zweite Buchführung genügt die einfache Kameralistik, denn ein ehrbarer Kaufmann verzichtet auf Bilanzverlängerungen.
Schritt 07: Mehrwertsteuer
Die tatsächlichen gesetzlichen Mehrwertsteuern (RGBl-1008145-Nr31) werden in Höhe von 10  von Hundert des Erlöses erhoben. Diese sind auszuweisen, zu erheben und  separat an einem sicheren Ort zu verwalten.
a) die Verwaltung der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegt in Ihrer Haftung;
b) Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer haben Sie unaufgefordert an die Reichskasse des Deutschen Reiches zu verbuchen.
c) Die Erhebung durch den Staat erfolgt,  in der Übergangsphase individuell über vereidigte Volks- Büros,  Standesbeamte oder Steuerverwalter;
Schritt 08: Einkommensteuer
Eine Einkommensteuer (RGBl-1106291-Nr11) im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht. Wollen sie sich diesbezüglich in der BRD-Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.
Schritt 09: Gewerbesteuer
Eine Gewerbesteuer (RGBl-1701131-Nr02) im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht, wollen sie sich diesbezüglich in der BRD Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.
Schritt 10: Produkt- und Produzentenhaftung
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches gilt die Produkt- und  Produzentenhaftung, auch für Firmen und deren Produkte aus dem Ausland.  Jedes Unternehmen welches gegen dieses Gesetz verstößt, wird  strafrechtlich verfolgt, ohne Rücksicht auf Namen oder Firmengröße.
Schritt 11: Haftung
Sie als Reichs- und Staatsangehöriger sind wie gewohnt, nach geltendem  Recht in der vollen Haftung, für alles was sie tun resp. auch für alles  was sie unterlassen. Im Rechtskreis des Deutschen Reiches werden Sie  erstmals auch Rechte erhalten, die es nun gilt zu wahren und zu fordern.
Schritt 12: Gewinn
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, hat jedes Unternehmen die Pflicht und Verantwortung, sich so zu verhalten, daß eine Konkurs so gut wie  nicht möglich ist.
Schritt 13: Bereinigung
Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, werden alle Geschäfte, die über  Spekulationen an den Börsen, durch Aktiengesellschaften, Banken,  Häusermakler, Börsenmakler und Versicherungsgesellschaften abgewickelt  werden, eine große Bereinigung erfahren, damit die wahren Werte des  Lebens auf diesem Planeten allen zu Gute kommen.
Schritt 14: Die Werte des wahren Deutschen Volkes
Menschen, die im Rechtskreis der Heimat der Deutschen leben wollen,  haben die Kultur, die Tugenden und Werte des wahren Deutschen Volkes  achten. Es gibt kein auserwähltes Volk und keine ausländische  Organisation, die in Deutschland irgendwelche Vorrechte hat.  Ausländische Religionen, Traditionen, Kulturen, die zum Nachteil des  Deutschen Volkes eingebürgert werden sollen, sind verboten. Vereine und  Religionen werden nicht mehr  durch den Staat gefördert.



Reichsgewerbeamt

Zuständigkeit des Reichsgewerbeamts

Das Reichsgewerbeamt ist eine der wichtigsten Behörden, wenn man sich selbständig macht. In den meisten Fällen bringt eine Unternehmensgründung auch eine Meldung beim Reichsgewerbeamt mit sich. Es steht als oberste Reichsbehörde über alle Gewerbeämter und ist mit einem Staatssekretär besetzt.

Aufgaben des Reichsgewerbeamts

Das Reichsgewerbeamt ist für alle Selbständigen wichtig, die ein Gewerbe betreiben. Dort wird die Gewerbeanmeldung erteilt und ein Eintrag in das Gewerberegister vorgenommen. Dadurch ist das Reichsgewerbeamt auch die richtige Anlaufstelle, wenn man Informationen zu gewerblichen Tätigkeiten braucht.

Wenn man ein Gewerbe gründet, können viele Fragen offen sein. Das Reichsgewerbeamt ist da, um diese Fragen zu beantworten. Der Gewerbeschein wird nur dann ausgestellt, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Das Reichsgewerbeamt informiert darüber, welche Voraussetzungen das sind.

Das Reichsgewerbeamt ist in mehrere Aufgaben gegliedert. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Anmeldung eines Gewerbes
  • Weiterverarbeitung einer Gewerbeanmeldung
  • Einhaltung der Gewerbeordnung
  • Beratungen zu den Verordnungen der einzelnen Gewerbe
  • Ausstellen von Dokumenten für Gewerbeerlaubnisse und Konzessionen
  • Auskunft über Daten aus dem Gewerberegister (diese Auskunft gibt es allerdings nur, wenn ein begründetes Interesse vorliegt; das
  • Gewerberegister ist also kein öffentliches Register)
  • Verlängerung von Gewerbescheinen
  • Abmeldung von Gewerben
  • Überwachung im Sinne des Reichsgewerbeaufsichtsamtes (§ 139b RGWO)
  • Übermittlung von Daten an Behörden und dem Reichsschatzamt

Darüber hinaus ist das Reichsgewerbeamt häufig auch ein wichtiger Bestandteil der Kommunen (sobald diese nach Reichsrecht handlungsfähig sind) und organisiert beispielsweise Volksfeste oder Wochenmärkte mit. Der Zusammenhang mag auf den ersten Blick nicht ersichtlich sein, wird aber klar, wenn man bedenkt, dass Marktstände ein Gewerbe sind.

Diese Unterlagen sind wichtig

Für die Gewerbeanmeldung benötigt man einige Unterlagen, die beim Gewerbeamt vorgelegt werden müssen. Das sind die Folgenden:

  • Reichs-Personenausweis
  • ein Auszug aus dem aktuellen Handelsregister
  • Kopie des BRD-Gewerbe
  • das Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Reichsgewerbeanmeldung
  • Freiberufleranmeldung
  • einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung (sofern es sich bei der Gewerbeanmeldung um eine juristische
  • Person wie beispielsweise eine GmbH handelt)

Es benachrichtigt bei erfolgreicher Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Gewerberegister einige Ämter und Behörden. Das nimmt Ihnen bei der Gewerbeanmeldung einiges an Arbeit ab.

An diese Ämter und Behörden werden die Informationen übermittelt:

Die Informationen werden von den entsprechenden Ämtern verarbeitet. Das Reichsschatzamt beispielsweise benötigt die Informationen für die richtige Besteuerung des Unternehmens.

Welches Gewerbeamt ist zuständig?

Innerhalb von Deutschland sind die grundsätzlichen Regelungen für Gewerbetreibende gleich. Das Landesrecht der Bundesstaaten wurde durch Reichsrecht vereinheitlicht und ausgesetzt, bis die einzelnen Bundesglieder wieder handlungsfähig eingerichtet sind. Darüber hinaus können auch noch regionale Vorgaben eine Bewandtnis haben.

Die Reichsgewerbeanmeldung und die Freiberufleranmeldung kann über ein Online-Formular vorgenommen werden, jedoch auch über den Postweg. Näheres erfahren Sie in der Deutschen Reichsdruckerei.

Sobald die Gemeinden und Kommunen ihre Tätigkeit gemäß der Reichsgemeindeverfassung aufgenommen haben, werden vor Ort die Gewerbeämter eingerichtet.

Zustand im Vereinigten Wirtschaftsgebiet

Jedem Gewerbetreibenden, der sein Gewerbe bei der BRD angemeldet hat, darf klar werden, daß er kein staatliches Gewerbe betreibt wie es in der BRD-Praxis vorgetäuscht wird, sondern ein Subunternehmen der BRD, bzw. des Vereinigten Wirtschaftsgebietes betreibt, und somit alle Regeln und Steuervorgaben der BRD-Körperschaften anzuerkennen hat.

Der Status eines Subunternehmen der BRD-Körperschaften wird geändert, wenn man das bisherige BRD-Gewerbe nach der einzig geltenden Gewerbeordnung, bzw. Reichsgewerbeordnung als Reichsgewerbe, an- oder ummeldet.

Nach folgen sehen sie den Gewerbeantrag nach Reichsrecht

Ihr Weg als Unternehmer in die Souveränität und in ein würdevolleres Leben oder
das Handbuch für geschäftsfähige Unternehmer

Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

Sobald die Gemeinden und Kommunen ihre Tätigkeit gemäß der Reichsgemeindeverfassung aufgenommen haben, werden vor Ort die Gewerbeämter eingerichtet.

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